Pflegelücke decken
Die Pflegelücke erklärt

Die Pflegelücke an konkreten Beispielen erklärt

Leistung der Pflegekasse minus reale Kosten ergibt die Lücke. Wir rechnen es Schritt für Schritt mit Ihnen durch.

Ältere Frau und ihre Tochter besprechen am Tisch in ruhiger Atmosphäre Unterlagen zur Pflegefinanzierung

Am leichtesten versteht man die Pflegelücke an einem Beispiel. Die Grundrechnung ist immer dieselbe: Gesamtkosten der Pflege minus Zuschuss der Pflegekasse ergibt den Eigenanteil, und dieser Eigenanteil ist die Pflegelücke. Wichtig zu wissen: Der oft genannte durchschnittliche Heimeigenanteil von 3.245 € ist bereits der Betrag nach Abzug der Kassenleistung.

Rechenbeispiel

So entsteht Ihre persönliche Pflegelücke

Pflegeheim, Pflegegrad 3 — Bundesdurchschnitt im 1. Jahr

Gesamtkosten Pflegeheim Heimkosten gesamt (Zuschuss + Eigenanteil)
≈ 4.564 € / Monat
Zuschuss der Pflegekasse vollstationär, PG 3 (BMG, Stand 22.07.2025)
− 1.319 € / Monat
Eigenanteil / Pflegelücke privat zu tragen (vdek, Stand 01.01.2026)
≈ 3.245 € / Monat
Pflegekasse zahlt 29 % Pflegelücke 71 %

Über 70 % der Heimkosten bleiben privat — das ist Ihre Pflegelücke. Wir rechnen Ihre persönliche Situation gern mit Ihnen durch.

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Was bedeutet „Lücke" eigentlich?

Die Lücke ist im System angelegt, nicht in Ihrer Familie

Die soziale Pflegeversicherung wurde 1995 bewusst als Teilkasko konzipiert. Sie sollte einen Grundstock absichern, nicht alles. Diese politische Entscheidung erklärt, warum die Differenz zwischen Leistung und Realität bei jedem Pflegefall sichtbar wird.

Das ist keine Schwäche Ihrer Vorsorge, das ist die Struktur des Systems. Wer sie kennt, kann sie planen.

So entsteht die Lücke, die Grundrechnung

Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt einen festen Zuschuss, der nicht mit den realen Kosten mitwächst. Steigen die Pflegekosten im Heim oder zu Hause, vergrößert sich die Lücke, nicht der Zuschuss.

  • Schritt 1: Gesamtkosten der Pflege ermitteln (Heim oder ambulant)
  • Schritt 2: Zuschuss der Pflegekasse je nach Pflegegrad abziehen
  • Schritt 3: Was übrig bleibt, ist Ihr Eigenanteil, die Pflegelücke
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Das Ergebnis: Was die Pflegekasse nicht übernimmt, müssen Pflegebedürftige und ihre Familien aus Rente, Ersparnissen oder Einkommen aufbringen.

Beispiel 1: Pflegeheim, Pflegegrad 3

Eine 82 Jahre alte Frau zieht mit Pflegegrad 3 in ein Pflegeheim. Der Zuschuss der Pflegekasse für vollstationäre Pflege beträgt bei Pflegegrad 3 monatlich 1.319 € (BMG, Stand 22.07.2025).

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Dieser Zuschuss ist in der Eigenanteilsrechnung bereits berücksichtigt. Der durchschnittliche Eigenanteil im ersten Jahr liegt bundesweit bei rund 3.245 € im Monat (vdek, Stand 01.01.2026). Diese rund 3.245 € sind die Pflegelücke, die privat zu tragen ist.

Reicht die Rente nicht aus, werden zunächst Ersparnisse eingesetzt. Erst danach prüfen Angehörige und gegebenenfalls das Sozialamt eine Unterstützung. Mehr dazu auf der Seite zur Pflegeplanung.

Beispiel 2: Pflege zu Hause, Pflegegrad 2

Ein 80 Jahre alter Mann wird mit Pflegegrad 2 zu Hause versorgt. Erfolgt die Pflege überwiegend durch Angehörige, erhält er 347 € Pflegegeld im Monat (BMG, Stand 22.07.2025).

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Damit lassen sich Auslagen, eine Betreuung stundenweise oder Hilfsmittel nur teilweise decken. Die eigentliche Leistung, die Zeit und Arbeit der Angehörigen, ist in dieser Summe nicht enthalten. Auch das ist eine Form der Lücke: nicht immer in Euro, oft in entgangenem Einkommen und Rentenpunkten.

Warum die Lücke sehr unterschiedlich ausfällt

Wie groß Ihre persönliche Pflegelücke ist, hängt von mehreren Dingen ab: dem Pflegegrad, der Pflegeform, der Region und vor allem davon, wie viel eigenes Einkommen und Vermögen vorhanden ist.

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Deshalb gibt es keine pauschale Zahl, die für alle gilt. Eine durchschnittliche Lücke von rund 3.245 € im Heim ist ein Anhaltspunkt, Ihre konkrete Situation kann darüber oder darunter liegen.

Aufgeschlagenes Notizbuch und warmes Licht, Sinnbild für ruhige Vorsorgeplanung
Klaus versichert

„Die Lücke ist kein Versäumnis. Sie ist im System angelegt, sichtbar, planbar, überbrückbar."

FAQ

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Pflegelücke im Pflegeheim?

Im Bundesdurchschnitt beträgt der private Eigenanteil im ersten Jahr rund 3.245 € im Monat (vdek, Stand 01.01.2026). Dieser Betrag ist die Pflegelücke, also das, was nach dem Zuschuss der Pflegekasse übrig bleibt und selbst zu zahlen ist.

Ist der Eigenanteil von 3.245 € schon nach Abzug der Kassenleistung?

Ja. Der durchschnittliche Eigenanteil von rund 3.245 € ist bereits der Betrag, der nach dem Zuschuss der Pflegekasse übrig bleibt. Man darf den Kassenzuschuss also nicht noch ein zweites Mal abziehen.

Wie berechne ich meine persönliche Pflegelücke?

Die Grundrechnung lautet: Gesamtkosten der Pflege minus Zuschuss der Pflegekasse ergibt Ihren Eigenanteil. Wie viel davon wirklich an Ihnen hängen bleibt, hängt zusätzlich von Rente und Vermögen ab. Wir rechnen das gern individuell mit Ihnen durch.

Wer zahlt, wenn die Rente die Pflegelücke nicht deckt?

Reicht die Rente nicht, werden zunächst eigene Ersparnisse eingesetzt. Danach können je nach Einkommen Angehörige herangezogen werden, und unter bestimmten Voraussetzungen springt das Sozialamt mit der Hilfe zur Pflege ein.

Wir sind an Ihrer Seite

Ihre persönliche Lücke hängt von Ihrer Rente, Ihrem Vermögen und Ihrer Situation ab. Lassen Sie uns das gemeinsam und in Ruhe durchrechnen.

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