Wie ein Pflegegrad ermittelt wird
Die Einstufung erfolgt über das Neue Begutachtungsassessment, kurz NBA. Dabei begutachtet eine Gutachterin oder ein Gutachter, wie selbstständig die betroffene Person noch ist.
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Bewertet werden sechs Lebensbereiche mit unterschiedlicher Gewichtung, darunter Mobilität, geistige und kommunikative Fähigkeiten, Selbstversorgung sowie die Gestaltung des Alltagslebens. Daraus ergibt sich ein Punktwert zwischen 0 und 100.
Bei gesetzlich Versicherten begutachtet der Medizinische Dienst (MD), bei privat Versicherten Medicproof. Die Begutachtung ist für Sie kostenfrei. Grundlage ist § 15 SGB XI.

